Dachgepäck
Oft braucht man im Urlaub mehr Gepäck, als in den Kofferraum hineingeht. Und manchmal sollen Surfbretter, Skier oder Fahrräder mitgenommen werden. Aber auch Handwerker und Kundendienstmonteure haben gelegentlich Sperriges zu transportieren, das nicht ins Auto paßt. In solchen Fällen gibt es zwei Auswege: Das Dach oder das Heck.
Die wichtigsten Tips für den Kauf und die Benutzung von Dachgepäckträgern haben wir in diesem Prospekt für Sie zusammengestellt. Wenn Sie Gepäck am Heck unterbringen wollen, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einem Ratgeber zur Seite. Kostenlos ist er bei den Prüfstellen des TÜV zu haben, unter dem Titel "Heckträger am Pkw".
Nicht irgendeinen Gepäckträger kaufen, sondern den richtigen.
Ein Sammelsurium von Koffern und Pappkartons auf dem Autodach, hoch aufgetürmt und nur mit Bindfäden gehalten – da stehen jedem die Haare zu Berge, der eine solche Fuhre auf der Straße vor sich hat. Herabfallende Gepäckstücke sind schließlich eine schlimme Unfallquelle. Außerdem möchte ja niemand am Urlaubsort feststellen müssen, daß nur noch die Hälfte des Gepäcks da ist.
Klar, daß Sie solchen Risiken vorbeugen möchten. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung Ihres Dachgepäckträgers auf diese Punkte:
- Der Träger muß genau zu Ihrem Wagen passen.
- Der Träger muß nicht nur solide, sondern auch verkehrssicher konstruiert sein. Das fordern § 30c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und die "Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile". Vor allem dürfen keine scharfen Kanten und keine Spitzen nach außen weisen. Dachträger der Marke "Eigenbau" können die beschriebenen Vorgaben in aller Regel nicht erfüllen.
- Der Träger muß fest auf dem Dach sitzen, um seiner Ladung auch beim Bremsen und Kurvenfahren gewachsen zu sein. Hier treten besonders starke Kräfte auf, die man nicht unterschätzen sollte. Heute haben immer mehr Pkw-Modelle keine Dachrinnen mehr. Statt dessen gibt es spezielle Befestigungspunkte für den Dachgepäckträger. Bevor Sie einen Träger kaufen, schauen Sie sich zweckmäßigerweise zunächst einmal diese Befestigungspunkte und die Beschreibung in der Betriebsanleitung an.
- Für Surfbretter, Skier oder Fahrräder gibt es Spezialträger. Sie werden vom Fachhandel angeboten. Es gibt auch wasserdichte Behälter für viele Zwecke. In der Regel sind sie aerodynamisch so gut geformt, daß sie ein hohes Volumen haben und trotzdem den Kraftstoff-Mehrverbrauch in Grenzen halten.
- Prüfen Sie, ob sich der vorgesehene Träger leicht montieren und wieder abbauen läßt. Das geht am besten durch Ausprobieren.
Ein guter Fachhändler hilft Ihnen bei der Auswahl und berät Sie. Verlangen Sie auf jeden Fall ein Modell mit dem GS-Prüfzeichen für "Geprüfte Sicherheit". Dann haben Sie die Gewähr, daß Ihr neuer Träger strenge Sicherheitsprüfungen in allen Punkten bestanden hat.
Die Ladung richtig verstauen.
Ein bißchen "Gewußt wie" gehört auch zum Beladen des Dachgepäckträgers:
- Grundregel: Alle schweren Stücke müssen in den Wagen, während die leichten aufs Dach kommen. Warum? Weil Dachgepäck den Schwerpunkt des Autos nach oben verschiebt und damit das Fahrverhalten verändert. Sie sollten auch schon bei leichter Dachlast damit rechnen, daß Ihr Wagen nicht mehr so satt auf der Straße liegt wie gewohnt – vor allem nicht bei Seitenwind. Ein sanfter Fahrstil ist also geboten.
- Das Gepäck auf dem Dach darf dem Fahrtwind möglichst wenig Angriffsfläche bieten. Dann bleibt die Straßenlage weitgehend erhalten und der unvermeidliche Mehrverbrauch an Kraftstoff hält sich in Grenzen.
- Wie erreicht man es, daß der Luftwiderstand gering bleibt? Ganz einfach: Verteilen Sie alles, was Sie auf dem Dach transportieren wollen, möglichst auf die volle Breite und Länge des Trägers und vermeiden Sie "Turmbauten".
- Apropos Fahrtwind: Schon bei 80 km/h pfeift oben auf dem Dach bereits ein handfester Sturm. Bei 120 km/h ist er zum Orkan angeschwollen. Dazu kommt, daß Ihr Gepäck zusätzlichen Kräften ausgesetzt ist, die beim Bremsen und in Kurven auftreten. Das bedeutet, daß alles auf dem Dach wirklich sicher befestigt sein muß – keinesfalls nur mit ein paar dünnen Schnüren, wie man das oft beobachten kann. Ihr Fachhändler bietet Ihnen hier eine ganze Reihe von Hilfsmitteln zum Festschnallen an.
- Sie sollten auch daran denken, daß es regnen kann. Umhüllen Sie Empfindliches also mit geeignetem Material und sorgen Sie dafür, daß Abdeckplanen nicht ins Flattern kommen.
- Wenn Sie Ihren Dachgepäckträger nicht brauchen, sollten Sie sich die kleine Mühe machen, ihn abzumontieren. Denn auch ein leerer Dachgepäckträger läßt den Kraftstoff-Verbrauch erheblich ansteigen, weil das Fahrzeug dadurch weniger windschlüpfrig ist.
Die zulässigen Gewichte einhalten.
Welche Last man seinem Auto aufs Dach packen darf, ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Je nach Größe des Wagens schwanken die Werte zwischen 50 kg und 100 kg. In den Fahrzeugpapieren stehen sie nicht; man muß sie also in der Betriebsanleitung suchen. Klarheit schafft auch eine Erkundigung bei einem Autohändler der eigenen Marke oder beim TÜV.
Drei Obergrenzen sind der Last auf dem Dach gezogen. Halten Sie bitte diese Limits genau ein – im Blick auf Ihre Sicherheit. Sonst kann es sein, daß der Träger bzw. die Befestigungen plötzlich schlapp machen, oder daß das Fahrverhalten Ihres Autos bockig wird. Hier die Einzelheiten:
- Erstens – in die höchstzulässige Dachlast Ihres Wagens ist nicht nur das oben verstaute Gepäck einzurechnen, sondern auch das Gewicht des leeren Trägers.
- Zweitens – bei jedem Dachgepäckträger gibt es ebenfalls eine Obergrenze. Nur für eine bestimmte Höchstlast ist er geeignet und geprüft. Welches Gewicht er maximal verkraftet, sollte seiner Gebrauchsanleitung zu entnehmen sein. Wenn nicht, ist eine Rückfrage beim Händler bzw. Hersteller unerläßlich.
- Drittens – das höchstzulässige Gesamtgewicht des Autos ist einzuhalten. Aus Ziffer 15 Ihres Fahrzeugscheins können Sie es ersehen – und aus Ziffer 14 das Leergewicht. Wenn Sie beide Zahlen voneinander abziehen, wissen Sie über die höchstzulässige Nutzlast für Ihren Wagen Bescheid. Diesen Wert darf das Gewicht von sämtlichen Insassen, Ladungsteilen und etwaigen Zusatz-Einbauten keinesfalls überschreiten.
Um die Nutzlast in Zweifelsfällen abschätzen zu können, gibt es ein einfaches Hilfsmittel: Ihre Badezimmer-Waage. Wiegen Sie alles auf ihr ab, was ins und aufs Auto soll. Zählen Sie diese Werte (in Kilogramm!) zusammen, nicht zu vergessen das Gewicht des leeren Dachträgers und die Stützlast eines etwaigen Anhängers. Liegt die Summe über der höchstzulässigen Nutzlast für Ihr Auto, müssen Sie bei der Zuladung leider "abspecken".
Vorsicht mit überstehender Ladung.
Jede überstehende Ladung ist problematisch und manchmal höchst gefährlich. Deshalb ist es am besten, wenn ein Dachträger mitsamt seinem Gepäck den Fahrzeugumriß nur nach oben überragt – und sonst nicht. Wenn trotzdem einmal mit Überstand geladen werden muß:
Beherzigen Sie bitte die Sicherheitsgebote in § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie besagen vor allem:
- Nach vorne darf die Ladung niemals über den Wagen hinausragen.
- Zur Seite ist ein Überstand von höchstens 40 Zentimetern erlaubt, am äußeren Rand der Schluß- oder Begrenzungsleuchten gemessen. Jedes Mehr erfordert zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen, auf die Sie gewiß verzichten wollen. "Schlecht erkennbare Gegenstände" dürfen zur Seite überhaupt nicht hinausragen. Als Beispiele sind einzelne Stangen und Pfähle oder waagerecht liegende Platten in der StVO aufgeführt. Im übrigen: Fahrzeug und Ladung zusammengenommen, liegt die oberste Grenze bei einer Breite von 2,55 Meter.
- Nach hinten darf die Ladung bis zu einem Meter überstehen. Sonst sind zusätzliche "Sicherungsmittel" geboten. Ab den Rückstrahlern am Wagenheck ist der Überstand zu messen. Hält er das Ein-Meter-Limit nicht ein, werden hellrote Fahnen, Schilder und Zylinder oder auch rote Leuchten und Rückstrahler zur Absicherung verlangt. Doch das sind seltene Sonderfälle beim Einsatz von Dachträgern. Zahlreiche Einzelvorgaben des § 22 (StVO) sind dann zu beachten. Lesen Sie – wenn nötig – dort nach. Gerne können Sie auch unsere TÜV-Sachverständigen fragen.
- Nach oben gilt ein Höchstmaß von vier Meter für das Fahrzeug und dessen Ladung: Ein Maß, das Sie aus Gründen der Fahrsicherheit möglichst weit unterbieten sollten – siehe auch unser Kapitel "Die Ladung richtig verstauen".
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